Patienten

Diagnoseverfahren

Gewiss rechnen viele Betroffene mit längeren Krankenhausaufenthalten zur Klärung der Ursachen. Glücklicherweise muss das in der Regel gar nicht sein. Bereits anhand Ihrer Krankenvorgeschichte und Ihres Berichts über den Hergang der Ohnmacht kann Ihr Arzt aus der Vielzahl der Diagnosewege die notwendigen Schritte erkennen.

Schon wenige Untersuchungen können genügen, um gefährliche Ursachen auszuschließen. Manchmal erübrigen sich weitere Tests, wie beispielsweise beim klassischen Kreislaufkollaps.

 

Methoden:

1. Anamnese (Erfassung der Krankheitsgeschichte)

Wenn Sie Ihrem Arzt von Ihrer Ohnmacht berichten, wird er/sie sich durch einige Fragen ein erstes Bild machen.

Schildern Sie Ihrem Arzt/ Ihrer Ärztin zum Beispiel:

 die Dauer der Bewusstlosigkeit

 die Häufigkeit und Abstände der Ereignisse

 eventuelle Verletzungen

 was Sie unmittelbar vor der Synkope taten

 wer das Ereignis beobachtet hat

 Ihre Symptome (Schwindel, Herzrasen, Schwarzwerden vor den Augen) vor der Ohnmacht

 bestehende Erkrankungen

2. Neurologische Untersuchungen

Bei Hinweisen auf eine Erkrankung des Gehirns zeichnet ein Neurologe mittels eines so genannten EEG die Hirnströme auf. Wie beim EKG, das zur Untersuchung des Herzens eingesetzt wird, erfolgt die Messung über Elektroden außerhalb des Körpers.

Ein sehr aussagekräftiges Bild des Kopfinneren liefert die Computertomographie. Dazu ist es lediglich notwendig, sich mit dem Kopf in ein röhrenartiges Gerät zu legen. Speziell die Durchblutung des Gehirns wiederum wird mittels einer Ultraschalluntersuchung kontrolliert.

3. Kardiologische Untersuchungen

Es ist wichtig, dass eine Herzrhythmusstörung als Ursache der Ohnmachten sicher erkannt oder ausgeschlossen werden kann. Eine Rhythmusstörung liegt vor, wenn die Herzaktivität vom Normalzustand abweicht, das Herz also „aus dem Takt” gerät. Eine Abweichung kann ein zu schneller, zu langsamer oder unregelmäßiger Herzschlag sein. Der Arzt verfügt dafür heute über eine ganze Reihe verschiedener Diagnoseverfahren.

Ziel aller Verfahren ist es, eine EKG-Aufzeichnung während einer Ohnmacht zu erhalten.

Anhand eines solchen „Ereignis- EKG” (Elektrokardiogramm) kann eine Herzrhythmusstörung erkannt oder sicher ausgeschlossen werden.

3.1 EKG (Elektrokardiogramm)

Die Aufnahme eines EKG (auch Herzstromkurve genannt) ist wesentlicher Bestandteil der Diagnostik. Dies geschieht zunächst in Ruhe, wodurch der Arzt den Grundrhythmus des Herzens und Veränderungen erkennen kann. Diese Untersuchung dauert nur wenige Minuten und findet in der Arztpraxis oder im Krankenhaus statt. Sie kann erste Hinweise auf Unregelmäßigkeiten des Herzrhythmus geben. Falls erforderlich, kann ein solches EKG auch unter Belastung (z.B. Fahrrad fahren) bei Ihrem Arzt aufgezeichnet werden.


3.2 Langzeit-EKG (Holter)

Um zu sehen, wie sich Ihr Herz und der Herzrhythmus bei Ihren alltäglichen Aktivitäten verhält, kann Ihr Arzt Sie mit einem so genannten Langzeit-EKG versorgen. Dabei werden Sie wie beim EKG in der Arztpraxis mit einem Aufzeichnungsgerät verbunden. Sie führen das Gerät 1 bis 3 Tage ununterbrochen mit sich. Dieses Aufzeichnungsgerät ist maximal so groß wie ein Taschenbuch. Sie sollten versuchen, Ihre normalen täglichen Aktivitäten beizubehalten und sich nicht durch das Gerät an Ihrem Körper beeinträchtigen lassen. Während der gesamten Zeit zeichnet das batteriebetriebene Gerät automatisch Ihren Herzrhythmus auf. Die Aufzeichnung wird vom Arzt später ausgewertet.


3.3 Echokardiographie

Die Echokardiographie ist heute eine Routinemethode bei der Diagnose von Herz-Kreislauf-Erkrankungen. Mittels Ultraschall kann hierbei unter anderem die Struktur der Herzklappen und des Herzens sowie dessen Auswurfleistung und Größe bestimmt werden. Die Untersuchung erfolgt von außen oder von innen über die Speiseröhre.


3.4 Kipptischuntersuchung

Ohnmachten können auch durch Puls- und Blutdruckschwankungen, also durch Störungen des Kreislaufregulationssystems verursacht werden. Ihr Arzt wird daher bei Hinweisen auf eine solche Ursache, einen so genannten Kipptischtest veranlassen. Häufig wird dieser Test wegen des hohen technischen Aufwands in der Klinik durchgeführt. Damit soll die Reaktion Ihres Blutdrucks und Ihres Herzrhythmus auf eine plötzliche Änderung der Körperhaltung von liegend nach stehend untersucht werden. Sie werden dazu auf einen verstellbaren Tisch gelegt. So bleiben Sie einige Zeit liegen. Anschließend wird der Tisch bis fast in die Senkrechte aufgerichtet („gekippt”). Während dieser Zeit misst der Arzt ständig Ihren Blutdruck und Ihre Herzfrequenz. Der ganze Test dauert 30 bis 45 Minuten.


3.5 Elektrophysiologische Untersuchung

Eine elektrophysiologische Untersuchung (auch EPU genannt) wird bei Verdacht auf Herzrhythmusstörungen als Ursache der Ohnmachten durchgeführt. Dabei ist nur ein kleiner Eingriff in der Klinik oder in einer speziell ausgestatteten Arztpraxis notwendig:

In der Leistengegend wird unter örtlicher Betäubung ein kleiner Hautschnitt gemacht und über eine dort liegende Vene ein spezieller, sehr dünner Draht („Katheter”) bis ins Herz geschoben. Das Einbringen des Katheters werden Sie nicht spüren. Mittels elektrischer Impulse aus diesem Katheter kann der Arzt feststellen, ob die Leitung der herzeigenen elektrischen Impulse normal verläuft und wie das Herz auf zusätzliche Stimulation reagiert. Dies ist wichtig für das Auffinden sowie die Lokalisation und Therapie einer möglichen Störung.


3.6 Ereignisrekorder

Damit Sie für eine Langzeitüberwachung Ihres EKG nicht im Krankenhaus bleiben müssen, werden Ereignisrekorder eingesetzt. Ein Ereignisrekorder dient der Aufzeichnung von Herzrhythmus und -frequenz von mehreren Wochen (externe Geräte) bis zu mehr als drei Jahre (implantierbare Geräte). Für die Auswahl der richtigen Geräte-Variante legt Ihr Arzt daher neben der Gerätehandhabung vor allem die Dauer der Überwachung zugrunde.

 

Externe Geräte

Es gibt externe Geräte, die Sie am Handgelenk oder an der Taille tragen und die Ihren Herzrhythmus fortlaufend aufzeichnen.

Da diese Geräte über einen wesentlich kleineren Speicher als ein Langzeit- EKG verfügen, wird nach einiger Zeit die alte Aufzeichnung durch eine neue ersetzt. Deshalb müssen Sie beim Auftreten von Symptomen per Knopfdruck das EKG dauerhaft „einfrieren”. Nur so kann es später vom Arzt ausgewertet werden.

 

Implantierbare Geräte (Herzmonitor)

Treten Ihre Ohnmachten in sehr großen zeitlichen Abständen über Monate hinweg auf, so ist die Langzeitüberwachung mit externen Geräten oft schwierig. Um dennoch ein EKG während einer Ohnmacht zu erhalten, kann der implantierbare Herzmonitor hilfreich sein.

Dieses daumenkleine, 17g leichte Gerät wird bei örtlicher Betäubung über einen 2 cm kleinen Schnitt direkt unter die Haut geschoben. Dies kann ambulant durchgeführt werden und dauert maximal 15 bis 20 Minuten.

Danach zeichnet der Ereignisrekorder wie eine Black Box im Flugzeug bis zu drei Jahre lang kontinuierlich Ihr EKG auf. Er liefert nahtlos, drahtlos und zuverlässig wichtige Diagnosedaten, während Sie Ihren Lebensgewohnheiten wie immer nachgehen. Sogar Baden und Schwimmen sind kein Problem.

Erkennt das Gerät eine Unregelmäßigkeit in Ihrem Herzrhythmus, speichert es automatisch ein EKG ab. Außerdem können Sie nach einer Ohnmacht oder einem anderen auffälligen Ereignis selbstständig mittels Aktivator (siehe Foto) das im Speicher befindliche EKG ‚einfrieren’. Ihr Arzt erhält so wichtige Informationen über den Zusammenhang zwischen Ihrem Herzrhythmus und Ihrem Befinden.

Suchen Sie nach einem Ereignis Ihren Arzt auf. Er wird die im Gerät gespeicherten Daten abfragen. Das ist völlig schmerzfrei für Sie. Durch Auflegen eines besonderen Analysegerätes, das mit dem Ereignisrekorder in Ihrem Körper in Verbindung tritt, erhält der Arzt die Datengrundlage für eine angemessene Therapie.